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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder / und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, was z.B. auch dann der Fall ist, wenn Sie sich mit uns oder dem Eigentümer direkt in Verbindung setzen. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das bezeichnete Angebot / Objekt und zugleich unsere Dienste als Makler an. Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angebotsangaben, die uns vom Verkäufer / Vermieter genannt werden, richtig und vollständig sind. Irrtum bleibt daher vorbehalten. Für die Verfügbarkeit des Angebotes / Objektes im Augenblick des Zugangs dieser Offerte können wir keine Garantie übernehmen. Zwischenverkauf / Vermietung bleibt vorbehalten.

Bei An- und Verkauf von Grundbesitz, beträgt unsere Courtage 6,25 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen MwSt. Bei  Vermietung von Wohnraum beträgt unsere Courtage 2,38 netto/kalt Monatsmieten inkl. der gesetzlichen MwSt.. Bei der Vermietung und Verpachtung von Gewerbeflächen beträgt unsere Courtage 3,57 Brutto- Monatsmieten (Netto- Monatsmiete zzgl. Heizkosten und Betriebskosten) inkl. der gesetzlichen MwSt. Die Courtage zahlen Sie bei Vertragsabschluss, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande gekommen ist. Die Courtage steht uns Ihnen gegenüber auch dann in voller Höhe zu, wenn wir bei dem Vertragsabschluss nicht direkt und - oder nicht Sie direkt, sondern indirekt oder mittelbar (z.B. über Dritte oder verbundene Unternehmen oder Personen) Vertragspartner sind. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung oder aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.

Unsere Provision wird auch nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht. Wir haben ferner Anspruch auf Maklerprovision, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäftes tritt, z.B. durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung oder Ausübung eines Vorrechtes. Die Courtage ist auch dann fällig, wenn der Verkauf oder die Vermietung des Objektes nach Ablauf unseres Auftrages zustande kommt. Dieses gilt auch dann, wenn das angebotene Objekt ohne unsere Vermittlungstätigkeit freihändig oder in einem Zwangsversteigerungsverfahren erworben werden sollte. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Unsere Nachweise / Vermittlungstätigkeit, Exposés etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung, ist der Empfänger unseres Nachweises / Vermittlungstätigkeit, Exposés etc. zur Zahlung der o.g. oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises / Exposés mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, gilt die Ursächlichkeit der Maklertätigkeit als unwiderlegbar vermutet, wenn der Empfänger danach den Hauptvertrag abschließt. In diesem Fall ist der Empfänger verpflichtet, an Provision die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge bzw. die o.g. Provisionssätze zu zahlen. Der Einwand fehlender Ursächlichkeit ist ausgeschlossen.

Sofern der Maklervertrag als Fernabsatzvertrag gemäß § 312 b Abs. 1 S. 1 BGB einzustufen ist, beträgt die gesetzliche Widerspruchfrist für Verbraucher 14 Tage. Diese Frist beginnt mit der Zusendung unser beigefügten Unterlagen / Exposés am heutigen Tage. Ferner weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir unsere Tätigkeit bereits heute durch Übersendung der o.g. Unterlagen aufgenommen haben und wir bei erfolgtem Rücktritt, die Zahlung des Wertersatzes in voller Provisionshöhe verlangen. Entsprechend stimmen Sie durch die hiermit erfolgte Annahme unseres Angebotes ausdrücklich zu, dass wir als Makler vor Ende der o.g. Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen, vgl. § 312 e Abs. 2 BGB.

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft. 

Sofern Sie Vollkaufmann sind, ist der vereinbarte Gerichtsstand Hamburg.

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